Leistungen

Angebote

Weitere Angebote

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand/-beratung
  • Erzieherische Einzelförderung
  • Hilfen zur Integration
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Beistandschaft
  • Schulbegleitung
  • Alltagsbewältigung/-begleitung
  • Pflegekinder/Pflegeeltern Begleitung/Coaching
  • Vorträge/Coaching zur Erziehung
  • Übersetzungen
  • 24/7 Rufbereitschaft

Sozialpädagogische Familienhilfe

…(gemäß §31 SGB VIII) ist beim zuständigen Amt für Jugend und Familie zu beantragen. 

Wird diese Hilfe zur Erziehung gewährt, ist unsere Arbeit für Sie kostenfrei!

Die Ziele für die Zusammenarbeit werden gemeinsam mit der Familie festgelegt und mögliche Wege zur Umsetzung gesucht. Unsere Mitarbeitenden unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht.

Erziehungsbeistand/-beratung

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist ein eigenständiges, spezifisches Leistungsangebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfende sollen das Kind oder den Jugendlichen
bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen
Umfeldes unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“

Erzieherische Einzelförderung

gemäß § 27.3 in Verbindung mit § 34 KJHG

Regelmäßige Einzelspielstunden, die von einer pädagogischen/psychologischen Fachkraft angeleitet werden. Anzahl und Frequenz werden individuell im Hilfeplan vereinbart. Wichtiges Instrument ist die Beziehungsarbeit, die über behutsame Anbahnung durch Regelspiele und verschiedene Materialien das Kind zum kreativen Freispiel und Rollenspiel führt. 

Die Förderung findet außerhalb des Gruppenrahmens statt.

Hilfe zur Integration

Förderung eines Weges zum selbstbestimmten Leben durch individuelle Hilfen.

Integration unterstützt mit vielfältigen Angeboten, eine bessere soziale, schulische und berufliche Fähigkeit auf allen Ebenen.

Hilfe für junge Volljährige

Junge Volljährige haben einen Anspruch darauf, „innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt“ zu werden (§ 41 a Abs. 1 SGB VIII).

Wir fördern die Persönlichkeitsentwicklung und bieten Unterstützung für eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung.

Beistandschaft

Die Beistandschaft übernimmt nach einer Trennung und Scheidung auf Wunsch die Rolle des Vermittlers zwischen den Eltern. Auch wird der Beistand zum gesetzlichen Vertreter der Kinder, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. 

Wir sorgen dafür, dass den Kindern aus der unerquicklichen Situation so wenige Nachteile wie möglich erwachsen. 

Schulbegleitung

In der Schulbegleitung betreut eine/ein Schulbegleiter/in ein Kind oder einen Jugendlichen, mit besonderem Förderbedarf, während eines Schuljahres.

Die Unterstützung findet im Schulalltag in einer Schulklasse statt.

Alltagsbewältigung/-begleitung

  • Herausforderungen des Alltags gemeinsam bewältigen
  • Gemeinsame Aktivitäten im Alltag
  • Hilfe bei den alltäglichen Dingen wie:
    • Einkauf, Kochen, Gartenarbeiten, Putzen, u.v.m.

Vorträge/Coaching von Familien

  • „Spielen wie die Kinder“
  • „Erziehung schwer gemacht“
  • „Schule mal anders“
  • „Bindung“
  • „Eltern werden älter“
  • „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“
  • „Elternarbeit“

Bei Bedarf an weiteren Themen, können wir dies gerne in einem persönlichem Gespräch klären.

Sie haben weitere Themenvorschläge?
Gerne per Mail uns zukommen lassen!

Übersetzungen

  • Kurdisch
  • Arabisch
  • Farsi
  • Dari
  • Französisch
  • Englisch 
  • Russisch
  • Ukrainisch

24/7 Rufbereitschaft

Individuell vereinbar. 

Wir sind nach Absprache, rund um die Uhr erreichbar um das Wohl des Kindes ambulant weitgehendst sicher stellen zu können. 

Auch an Sonn- und Feiertagen!

365 Tage im Jahr!